Seltenheitswert: Gericht spricht Demonstranten frei

_SF_0066
Demonstrant in Polizeigewalt. Später wird er eine Anzeige kassieren. // Foto: LS photography

Von Tim Lüddemann und Marisa Janson

Die Sensation ist perfekt: Selbst der Staatsanwalt plädiert für Freispruch – und das obwohl ein linker Demonstrant auf der Anklagebank sitzt und einen Polizisten tätlich angegriffen haben soll. Mit Sonnenbrille, Mütze und Schal im Gesicht vermummt soll er am Rande einer AfD-Demonstration im November 2015 in Berlin zugeschlagen haben. Das sind schwere Anschuldigungen, die in aller Regel mit einer Verurteilung enden.

Menschen, die auf Demonstrationen festgenommen werden, berichten immer wieder, dass sie zu unrecht angeklagt sind. Wenn sie auf einer Demonstration im linken Spektrum waren, schenkt ihnen ein Großteil der Bevölkerung und vor allem das Gericht häufig keinen Glauben. Und in den darauffolgenden Gerichtsverhandlungen lassen wiederholt identische Schilderungen der Zeug*innen – der Polizeikolleg*innen – die Zuhörenden im Gerichtssaal ermüden. Normalerweise enden solche Verfahren mit einer Verurteilung. „Wer in diesem Kontext angeklagt wird, wird zu etwa 90 Prozent verurteilt“, weiß Alexander Bosch von Amnesty International.

Same procedure…

Auch in diesem Prozess, der im Juni 2016 vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin verhandelt wird, deutet zunächst alles auf das gleiche Prozedere hin: Der erste Zeuge – der mutmaßlich geschädigte Polizist – betritt den Grichtssaal. Er ist Ende 20, gebräunt, in der Hand eine verspiegelte Sonnenbrille. Er schildert, dass Christian C. am 7. November 2015 eine Polizeiabsperrung überwunden habe und auf einen Polizeiwagen zugerannt sei. Der Polizist habe mehrfach „Polizei, stehenbleiben!“ gerufen, woraufhin keine Reaktion erfolgt sei. Vielmehr habe ihn der Angeklagte mit einem Schlag ins Gesicht angegriffen. Dass der Angeklagte und nicht er das blaue Auge hatte begründet er damit, dass sie beide bei dem angeblichen Angriff zu Boden gestürzt seien. Dabei soll sich der Angeklagte eine Verletzung im Gesicht zugezogen haben.

Sein Kollege sagt als zweiter Zeuge genau das gleiche aus. Vom Mannschaftswagen sei er hinter dem angeblich geschädigten Beamten abgegangen und stand bei dem Zusammentreffen von ihm und dem Angeklagten hinter seinem Kollegen. Doch Nachfragen bezüglich Details kann er nicht beantworten mit dem Verweis, dass er einen Helm getragen hat, der sowohl die Akustik als auch die Sicht einschränkt.

Polizist als Täter?

Der Richter interessiert sich jedoch gerade für die Details. Denn die Beamten verstricken sich in Widersprüche, die den genauen Tathergang in Frage stellen. Christian C. hatte zuvor ausgesagt, dass es überhaupt keine Straßensperre gab und er auch nicht vermummt war. Einen Schal habe er dabei gehabt, diesen aber im Rucksack verstaut. Dieser wurde erst bei seiner Festnahme konfisziert. Zudem gab der Angeklagt an, dass nicht er angegriffen habe. Vielmehr stamme die Verletzung in seiner rechten Gesichtshälfte von einem unvermittelten Faustschlag eines Polizeibeamten. Christian erählt, als er am Boden lag hatte er zu sich selbst gesagt, „Christian, bleib ruhig, sonst kriegst du noch ne Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Die Zuhörer*innen im Gerichtssaal konnten sich ein Lachen nicht verkneifen.

Vor allem kann Christian C. Bilder vorlegen, die während dieser Situation entstanden sind und auf twitter verbreitet wurden: Auf diesen ist keine Straßensperre zu sehen. Außerdem lässt sich erkennen, dass der Angeklagte auf der linken Seite liegt – das Veilchen wird später im Krankenhas auf seiner rechten Gesichtshälfte dokumentiert. Einen Schal trägt der Angeklagte auch nicht.

Polizei im Widerspruch

„Was war von seinem Gesicht zu sehen?“, fragt der Richter – „Nicht viel“, gab der erste Zeuge an. Der Angeklagte habe Mütze, Sonnenbrille und ein Tuch getragen. Letzteres sei auf der oder über die Nase gezogen. So genau könne er sich nicht erinnern. Der Richter fragt, welche Farbe der Schal gehabt hätte. „Dunkel“, sagten beide aus. Der konfiszierte und im Gerichtssaal vorgeführte Schal ist schwarz-weiß und macht eher einen hellen Eindruck..

Auch die Bilder vom Krankenhaus werden in Augenschein genommen. Der Richter fragt, ob die Verletzung des Angeklagten aussieht als käme sie davon, dass er zu Boden gefallen ist. Der Polizist verneint das Offensichtliche. „Wonach sieht sie denn aus?“ fragt der Richter – „Nach einem Faustschlag“ gesteht der Beamte. Er könne sich jedoch nicht erklären, woher dieser gekommen sein soll. Auch diese Aussage bot den Prozessbeobachtern eine kurze Lachpause.

Doch der Beamte bleibt bei seiner Geschichte: Er wurde angegriffen. Da er den Schlag des Angeklagten habe kommen sehen, hatte er ihn bereits am Kragen gepackt. Der Verteidiger von Christian C. fragt den Polizisten ob er ihn auch noch festgehalten hatte, als sie bei dem angeblichen Angriff von Christian C. zu Boden gingen. Der Beamte verneint. „Warum ist der Angeklagte dann nicht weggelaufen?“ – Das wisse er nicht.

Nach zwei Prozesstagen, in denen der Angeklagte selbst von einem weiteren Polizisten, der die Gegenstände des Angeklagten konfisziert hatte, als „Geschädigter“ betitelt wurde, plädierten Staatsanwalt und Verteidiger auf Freispruch. Der Richter konnte sich dem nur fügen und begründete das eindeutige Urteil damit, dass sich die Dinge so nicht zugetragen haben konnten, wie es die Polizeibeamten dargelegt hatten. Es sei ihm auch „unerklärlich“, wie der Polizist in der Tür die Schlüsselsituation nicht gesehen haben soll, obwohl er auf dem Foto noch genau in die Richtung geschaut hat.

Struktureller Missbrauch?

„Die Polizei ist strukturell dazu angehalten, Anzeigen gegen Demonstrierende hervorzubringen“, meint Plöse, Lehrbeauftrager für Versammlungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht. Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eigneten sich dafür besonders gut. „Vom tätlichen Angriff bis zum leichten Anrempeln oder der Weigerung sich wegtragen zu lassen, lässt sich alles damit konstruieren“. Plöse spricht sich dafür aus, den Paragraphen zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Im Gegensatz dazu wird in verschiedenen Bundesländern derzeit eine Verschärfung dieses Straftatbestandes diskutiert. Er soll danach mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Haft geahndet werden.

Nach Alexander Bloch von amnesty international „ist das tatsächliche Problem, dass Gewalt von Polizisten in Deutschland nicht ausreichend aufgedeckt und aufgearbeitet wird“. Deutschland würde schon seit längerem von der UN, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und diversen Menschenrechtsorganisationen für den Mangel an Aufarbeitung kritisiert, so Bloch. Das belegt auch die Statistik: Verfahren gegen Polizisten werden laut einer Studie zu mehr als 95 % eingestellt.

„In vielen Fällen lässt sich nicht nachprüfen, ob Polizisten sich unrechtmäßig verhalten haben.“, meint Hakan Tas, Innenpolitischer Sprecher der Linken Fraktion im Abgeordnetenhaus. Beamte würden oft Anzeigen gegen sich automatisch mit Gegenanzeigen beantworten. „Oftmals dient das dem Selbstschutz der Polizeibeamten, das muss aber nicht sein“, meint Tas. Deshalb wolle die Linke nach der Wahl im September erneut im Abgeordnetenhaus einen Antrag für eine unabhängige Stelle für Beschwerden zu Polizeiverhalten einbringen. Die geplante Verschärfung des Straftatbestandes Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lehnt er ab. „Eine Verschärfung des Paragraphen 113 kommt für die Linke in Berlin nicht in Frage.“

Die Strafrechtsverschärfung könnte auch zu einem demokratierelevanten Diskurs werden. Eine Teilnehmerin der Gegendemonstration meint „Ich überlege mir schon jetzt jeden Schritt auf einer Demo. Aber mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten, weiß ich nicht, ob ich überhaupt noch demonstrieren gehen würde.“ Diese Sorge teilt auch Christian C. Er könne es „voll verstehen, wenn Leute, die Polizeigewalt erlebt haben, abgeschreckt sind und nicht mehr auf Demos gehen. Das ist meines Erachtens auch ein Ziel der Polizisten.“ Dabei legt Christian C. die Notwendigkeit dar, sich weiterhin mittels Demonstrationen gegen rechte Tendenzen in der Gesellschaft zu positionieren. Es habe sich herausgestellt, „dass es sich bei der AfD um eine rassistische und sexistische Partei handelt, die in Teilen einen völkischen Nationalismus vertritt“. Er sieht sich nicht als Gewinner, sondern als Ausnahmefall. „Hätte ich in einer solchen Situation angesichts aufeinander abgestimmter Polizeiaussagen als Angeklagter nicht das Glück gehabt, Fotoaufnahmen von der Situtaion zu haben, so stünden meine Chancen ziemlich schlecht, aus der Sache ohne Verurteilung rauszukommen.“ Mit Gesetzverschäfung hätte dies mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe bedeutet.

 

« »